Musik in Olper Kirchen

Förderung

Das können (und wollen) wir leisten: 

                                                                                             Olpe, den 20.12.2019

 

Betreff:           Finanzielle Unterstützung von Konzerten und Musik in Gottesdiensten in Olper Kirchen (Förderkriterien) 

 

  1. Anträge auf finanzielle Unterstützung sind schriftlich zu stellen.
  2. Die Anträge sind mit einer kurzen Begründung an den Vorsitzenden zu richten. 
  3. Gefördert werden können: Noten, Programmhefte, Werbeplakate, das Engagieren von Solisten, Musikern etc.
  4. Termin für die Antragstellung ist der 30. November eines jeden Jahres für das folgende Kalenderjahr.
  5. Jeder Chor, jedes Ensemble, jeder Musikkreis kann pro Jahr nur einmal unterstützt werden, und zwar unabhängig von der Anzahl der Gruppierungen, die beteiligt sind.
  6. Das einzelne Vorhaben wird zurzeit mit höchstens 250,00 Euro unterstützt. 
  7. In den Pfarrnachrichten, im Programm, auf Plakaten etc. ist auf die Förderung durch „Musik in Olper Kirchen“ hinzuweisen.
  8. Nach dem Konzert bzw. dem Gottesdienst wird der zugesagte Zuschuss ausgezahlt. Die Originalrechnung bzw. -quittung ist aus diesem Grunde dem Kassenwart vorzulegen.

 

Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung vom 28. Juni 2016.

Musik in Olper Kirchen e. V. 0